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	<title>Allgemein - BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</title>
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	<description>Professionelle Beratung bei F&#246;rdermittelantr&#228;gen, energetische Sanierung und Energieausweise</description>
	<lastBuildDate>Thu, 03 Jul 2025 14:42:32 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Entdecken Sie die Vorteile der sozialen Wohnraumförderung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jul 2025 13:44:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem Wohnraumförderungsprogramm 2025 hat das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das den sozialen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Wohnraumförderungsprogramm 2025 hat das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das den sozialen Wohnungsbau nachhaltig stärken soll. Ziel ist es, Menschen mit geringem Einkommen, Familien, Senioren, Menschen mit Behinderung, Auszubildenden, Studierenden sowie wohnungslosen oder obdachlosen Personen den Zugang zu angemessenem Wohnraum zu erleichtern.</p>



<p>Im Mittelpunkt steht die Förderung von Neubau, Modernisierung sowie Erwerb von Wohnraum – sowohl zur Vermietung als auch zur Selbstnutzung. Dabei wird besonderer Wert auf Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und soziale Durchmischung gelegt.</p>



<p><strong>Förderarten und -bedingungen</strong></p>



<p>Das Programm unterstützt sowohl Investoren als auch private Bauherren mit zinsgünstigen Darlehen (1 % p. a.) und/oder nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Voraussetzung für eine Förderung ist eine tragfähige Gesamtfinanzierung inklusive einer angemessenen Eigenleistung – gestaffelt je nach Projektgröße zwischen 5 % und 15 %.</p>



<p>Für Mietwohnungsbauprojekte werden z. B. Förderdarlehen bis zu 3.000 €/m² oder Zuschüsse bis zu 1.500 €/m² gewährt. Wer besonders nachhaltig plant – z. B. mit Holzbauweise oder wiederverwendeten Bauteilen – kann zusätzliche Zuschläge erhalten. Auch die Umsetzung barrierefreier oder rollstuhlgerechter Wohnungen wird besonders gefördert.</p>



<p>Die Mietbindung liegt je nach Programm zwischen 20 und 30 Jahren. Die Anfangsmiete ist gedeckelt – bei Neubau z. B. auf 6,20 €/m² (nettokalt), mit Zuschlägen für Barrierefreiheit oder R-Standard.</p>



<p><strong>Förderungen besonderer Wohnformen</strong><br>Ein besonderer Fokus liegt auf innovativen Wohnformen für Zielgruppen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Gruppenwohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf: Hier werden Wohneinheiten für drei bis zwölf Personen gefördert, die individuelle Wohnbereiche mit gemeinschaftlich genutzten Flächen kombinieren.</li>



<li>&#8222;Junges Wohnen&#8220; richtet sich an Studierende und Auszubildende. Gefördert werden Appartements oder Wohnplätze mit Gemeinschaftsbereichen – bei Neubau mit Zuschüssen von bis zu 50.000 € je Wohnplatz.</li>
</ul>



<p>In beiden Fällen gelten spezielle Mietpreisbindungen (z. B. max. 240 €/Monat im Jungen Wohnen) sowie Zuschläge für Möblierung oder barrierefreie Ausstattung.</p>



<p><strong>Eigentumsförderung – besonders für Familien attraktiv</strong><br>Auch selbst genutztes Wohneigentum wird unterstützt – durch zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse. Familien können je Kind 5 % Tilgungszuschuss erhalten (max. 20 %). Zusätzlich wird ein Nachhaltigkeitsbonus gewährt, wenn nach Modernisierung der Energiestandard EH 55 erreicht wird.</p>



<p>Förderfähig sind Neubauten ebenso wie der Ersterwerb oder die Modernisierung von Bestandsimmobilien. Wichtig: Die geförderte Immobilie muss vom Haushalt selbst bewohnt werden, und die Belastung muss wirtschaftlich tragbar sein.</p>



<p><strong>Das Verfahren &#8211; Was Antragsteller wissen müssen</strong><br>Die Anträge sind bei der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) einzureichen.&nbsp;<strong>Wichtig:</strong>&nbsp;Mit dem Bau oder Kauf darf erst nach Förderzusage begonnen werden – andernfalls erlischt die Förderfähigkeit. In begründeten Fällen kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt werden.</p>



<p>Eine Förderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der Haushaltsmittel – es besteht kein Rechtsanspruch.</p>



<p><strong>Interesse geweckt? Jetzt Fördermöglichkeiten prüfen!</strong><br>Das Wohnraumförderungsprogramm 2025 bietet umfassende finanzielle Unterstützung und klare Anreize für sozial verantwortliches, ökologisch nachhaltiges und zukunftsfähiges Bauen und Wohnen. Besonders lohnenswert ist es für:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Bauwillige mit modernisierungsbedürftigen Bestandsimmobilien.</li>



<li>Wohnungsunternehmen und Projektentwickler,</li>



<li>Kommunen und gemeinnützige Träger,</li>



<li>Familien mit Kindern,</li>



<li>Bauwillige mit modernisierungsbedürftigen Bestandsimmobilien.</li>
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			</item>
		<item>
		<title>Heizkosten steigen trotz milder Winter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jul 2025 13:39:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Heizung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Haushalte zahlen für die vergangene Heizsaison deutlich mehr.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl die Rekordpreise der Energiekrise inzwischen vorbei sind, zeigt eine aktuelle Analyse: Viele Haushalte zahlen für die vergangene Heizsaison deutlich mehr.</p>



<p>Vor allem Gaskunden spüren die Belastung – ihre Kosten sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 23 % gestiegen. Gründe sind unter anderem ausgeprägte Frostphasen sowie die Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz auf Erdgas seit April 2024.</p>



<p><strong>Gas und Heizöl im Vergleich</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Gas:</strong> Ein durchschnittliches Einfamilienhaus zahlte im Winter 2024 rund 1.858 Euro für Gas – im Vorjahr waren es noch 1.515 Euro.</li>



<li><strong>Heizöl:</strong> Trotz sinkender Preise lagen die durchschnittlichen Kosten bei etwa 1.554 Euro – ein leichter Anstieg von rund 1 %. Der Verbrauch hat den Preisrückgang fast vollständig ausgeglichen.</li>
</ul>



<p>Wer mit Heizöl heizt, konnte jedoch von günstigen Marktbedingungen profitieren – vorausgesetzt, der richtige Kaufzeitpunkt wurde getroffen.</p>



<p><strong>Energieverbrauch steigt wieder an</strong><br>Eine Untersuchung des Energiedienstleisters Techem zeigt: Der Energieverbrauch über alle Energieträger hinweg stieg bundesweit um durchschnittlich 23,6 %.<br><br><strong>Ein Grund:</strong> Die Einsparanstrengungen der letzten Jahre haben nachgelassen. Viele Heizungsanlagen arbeiten ineffizient – häufig, weil sie veraltet oder nicht optimal eingestellt sind.<br><br>Die geplante Erhöhung des CO₂-Preises ab 2025 wird Heizkosten für Haushalte mit fossilen Energieträgern weiter ansteigen lassen.<br><br>Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das den Austausch alter Heizungen regelt, steht politisch zur Debatte. Eine mögliche neue Bundesregierung plant, das Gesetz technologieoffener und flexibler zu gestalten – die Förderung für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen soll aber bestehen bleiben.</p>



<p><strong>Unser Fazit</strong></p>



<p>Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die eigene Heizungsanlage und die energetische<br>Qualität Ihres Gebäudes unter die Lupe zu nehmen.</p>



<p>Mit modernen, effizienten Heizsystemen und gezielten Sanierungsmaßnahmen lassen sich<br>nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Umwelt schützen.<br>Wir unterstützen Sie gern dabei – mit unabhängiger Energieberatung,<br>individuellen Konzepten und langjähriger Erfahrung.</p>



<p>Quelle: <a href="https://www.n-tv.de/wirtschaft/Heizkosten-fuer-Gaskunden-steigen-deutlich-article25716541.html" title="">https://www.n-tv.de/wirtschaft/Heizkosten-fuer-Gaskunden-steigen-deutlich-article25716541.html</a></p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/heizkosten-steigen-trotz-milder-winter/">Heizkosten steigen trotz milder Winter</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pflicht zur Heizungsoptimierung nach GEG</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/pflicht-zur-heizungsoptimierung-nach-geg/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=pflicht-zur-heizungsoptimierung-nach-geg</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jul 2025 13:31:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im Oktober 2024 angepasst und bringt wichtige Neuerungen mit sich, die insbesondere für Hausverwaltungen von großer [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im Oktober 2024 angepasst und bringt wichtige Neuerungen mit sich, die insbesondere für Hausverwaltungen von großer Bedeutung sind. Eine der zentralen Änderungen betrifft den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten oder anderen selbstständigen Nutzungseinheiten.</p>



<p><strong>Was bedeutet das für Sie als Hausverwaltung?</strong><br>Gemäß § 60c GEG sind Sie ab sofort verpflichtet, bei der Neuinstallation und auch bei bestehenden, nicht abgeglichenen Heizungsanlagen in den von Ihnen verwalteten Objekten einen hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen. Dieser Abgleich dient der Optimierung des Heizsystems und trägt maßgeblich zur Energieeffizienz und zum Wohnkomfort bei.</p>



<p><strong>Die wichtigsten Punkte im Überblick</strong></p>



<figure class="wp-block-table aligncenter"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><th class="has-text-align-left" data-align="left">Verpflichtender hydr. Abgleich<br><br><strong>Bei Neuinstallation und auch bei bestehenden, nicht abgeglichenen Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten.</strong></th><th class="has-text-align-left" data-align="left">Umfassende Optimierung<br><br><strong>Der Abgleich umfasst eine raumweise Heizlastberechnung, die Optimierung der Heizflächen und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.</strong></th><th class="has-text-align-left" data-align="left">Normen und Verfahren<br><br><strong>Die Heizlastberechnung muss nach DIN EN 12831 erfolgen, der hydraulische Abgleich nach dem Verfahren B der ZVSHK-Fachregel oder einem gleichwertigen Verfahren.</strong></th><th class="has-text-align-left" data-align="left">Dokumentation und Nachweis<br><br><strong>Eine schriftliche Bestätigung des hydraulischen Abgleichs ist erforderlich und muss alle relevanten Einstellungswerte und Berechnungen enthalten. Auf Verlangen ist diese Bestätigung den Mietern vorzulegen.</strong></th></tr></tbody></table></figure>



<p><strong>Handlungsempfehlungen</strong></p>



<p>Informieren Sie sich detailliert über die Anforderungen des § 60c GEG.<br>Beauftragen Sie qualifizierte Fachbetriebe mit der Planung und Durchführung des hydraulischen Abgleichs.<br>Stellen Sie sicher, dass die Dokumentation vollständig und korrekt ist.</p>



<p>Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit diesen Neuerungen auseinanderzusetzen,<br>um einen reibungslosen Ablauf bei zukünftigen Heizungsinstallationen zu gewährleisten.</p>



<p><strong>Wir informieren Sie gerne über alle Neuerungen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.</strong></p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/pflicht-zur-heizungsoptimierung-nach-geg/">Pflicht zur Heizungsoptimierung nach GEG</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/klimafreundlicher-neubau-im-niedrigpreissegment/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=klimafreundlicher-neubau-im-niedrigpreissegment</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jul 2025 13:27:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Wichtigste in Kürze</p>
<p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/klimafreundlicher-neubau-im-niedrigpreissegment/">Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Wichtigste in Kürze</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Günstiger Förderkredit mit einem effektiven<br>Jahreszins ab 1,04 %</li>



<li>Finanzierung von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit</li>



<li>Geeignet für Neubau und Erstkäufe</li>



<li>Lange Laufzeiten von bis zu 35 Jahren und eine<br>Zinsbindung von bis zu 10 Jahren</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, da die Bereitstellung der Mittel von der Verfügbarkeit der Bundesmittel abhängig ist.<br><strong><br>Wer wird gefördert?</strong><br><br>Die KfW fördert alle, die in klima­freundliche und flächen­effiziente Neu­bauten investieren. Dazu gehören:</li>



<li>alle jurist­ischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften</li>



<li>Privat­personen</li>



<li>Wohn­eigentums­gemeinschaften (WEG)</li>



<li>Gesell­schaften bürgerlichen Rechts (GbR)</li>



<li>Einzel­unter­nehmerinnen und Einzel­unter­nehmer sowie frei­beruflich Tätige</li>



<li>Unter­nehmen und kommunale Unter­nehmen</li>



<li>Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Bei­spiel Kammern oder Ver­bände</li>



<li>gemein­nützige Orga­nisationen, ein­schließlich Kirchen</li>
</ul><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/klimafreundlicher-neubau-im-niedrigpreissegment/">Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Heizungsförderungen für Unternehmen</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/heizungsfoerderungen-fuer-unternehmen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=heizungsfoerderungen-fuer-unternehmen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Sep 2024 13:34:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ab sofort sind neue Fördermöglichkeiten&#160;für Unternehmen&#160;für Heizungsanlagen verfügbar, die sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude gelten. Diese Förderungen bieten [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/heizungsfoerderungen-fuer-unternehmen/">Heizungsförderungen für Unternehmen</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ab sofort sind neue Fördermöglichkeiten&nbsp;<strong>für Unternehmen</strong>&nbsp;für Heizungsanlagen verfügbar, die sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude gelten. Diese Förderungen bieten Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, ihre Heizungsanlagen zu modernisieren und gleichzeitig Kosten zu sparen.</p>



<p>In diesem Newsletter möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu den neuen Heizungsförderungen vorstellen und aufzeigen, wie Sie und Ihr Unternehmen davon profitieren können. Erfahren Sie mehr über die Förderbedingungen, die verschiedenen Förderprogramme und wie wir Sie bei der Antragstellung unterstützen können.</p>



<p><strong>Das Wichtigste in Kürze</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten</li>



<li>für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die Investitions­maßnahmen in bestehenden Nichtwohn­gebäuden in Deutschland durchführen</li>



<li>für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung</li>
</ul>



<p>Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.</p>



<p><strong>Zuschusshöhe</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Als Grundförderung erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30% auf die förder­fähigen Gesamtkosten.</li>



<li>Für elektrisch angetriebene Wärme­pumpen mit effizienter Wärme­quelle oder natürlichem Kälte­mittel erhalten Sie zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5% auf die förder­fähigen Gesamtkosten.</li>



<li>Für die Errichtung einer Bio­masse­anlage mit geringen Staub­emissionen er­halten Sie zusätzlich einen Emissions­minderungs­zuschlag in Höhe von 2.500 Euro.</li>
</ul>



<p>Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschuss­betrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre&nbsp;förderfähigen Kosten&nbsp;sind und ob Sie zusätzlich den Effizienz­bonus oder den Emissions­minderungs­zuschlag beantragen.</p>



<p>Als förderfähige Kosten kann maximal der Förder­höchst­betrag für die zu fördernde Netto­grundfläche des Gebäudes berücksichtigt werden.</p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/heizungsfoerderungen-fuer-unternehmen/">Heizungsförderungen für Unternehmen</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wichtige Änderungen in den Energieberatungsprogrammen seit dem 07.08.24</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/wichtige-aenderungen-in-den-energieberatungsprogrammen-seit-dem-07-08-24/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wichtige-aenderungen-in-den-energieberatungsprogrammen-seit-dem-07-08-24</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Sep 2024 13:31:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat beschlossen, die Fördersätze für die Energieberatung von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/wichtige-aenderungen-in-den-energieberatungsprogrammen-seit-dem-07-08-24/">Wichtige Änderungen in den Energieberatungsprogrammen seit dem 07.08.24</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat beschlossen, die Fördersätze für die Energieberatung von bisher <strong>80 Prozent auf 50 Prozent</strong> des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Programme trotz veränderter haushaltspolitischer Rahmenbedingungen fortführen zu können und weiterhin allen interessierten Förderberechtigten eine geförderte Energieberatung zu ermöglichen.</p>



<p>Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung werden<br>ebenfalls um 50 Prozent gesenkt. Dies bedeutet konkret:</p>



<p><strong>Für 1-2 Familienhäuser reduziert sich die Förderung von 1.300 Euro auf 650 Euro.<br>Bei Mehrfamilienhäusern sinkt die Förderung von 1.700 Euro auf 850 Euro.</strong></p>



<p>Wichtig ist, dass durch diese Anpassungen die Programme weitergeführt<br>werden können und es&nbsp;<strong>keinen Förderstopp</strong>&nbsp;gibt. Das Bundesamt für Wirtschaft<br>und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nimmt weiterhin Anträge entgegen.<br>Die Anreize in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zuvor eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) durchzuführen, bleiben bestehen.</p>



<p>Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 5 Prozent sowie die höheren förderfähigen Ausgaben von maximal 60.000 Euro anstatt maximal 30.000 Euro bei Vorliegen eines geförderten iSFP bleiben voll erhalten.</p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/wichtige-aenderungen-in-den-energieberatungsprogrammen-seit-dem-07-08-24/">Wichtige Änderungen in den Energieberatungsprogrammen seit dem 07.08.24</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Heizungsförderungen für Mehrfamilienhäuser möglich</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/heizungsfoerderungen-fuer-mehrfamilienhaeuser-moeglich/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=heizungsfoerderungen-fuer-mehrfamilienhaeuser-moeglich</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Sep 2024 13:28:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab sofort auch Mehrfamilienhäuser von attraktiven Heizungsförderungen profitieren können! Dies ist eine [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/heizungsfoerderungen-fuer-mehrfamilienhaeuser-moeglich/">Heizungsförderungen für Mehrfamilienhäuser möglich</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab sofort auch Mehrfamilienhäuser von attraktiven Heizungsförderungen profitieren können! Dies ist eine großartige Gelegenheit, Ihre Immobilie energetisch zu modernisieren und gleichzeitig von erheblichen finanziellen Vorteilen zu profitieren.</p>



<p><strong>Förderfähige Gesamtkosten:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>30.000 € für die erste Wohneinheit</li>



<li>Jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit</li>



<li>Jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit</li>
</ul>



<p>Das bedeutet, dass Sie für Ihr Mehrfamilienhaus umfangreiche Fördermittel in Anspruch nehmen können, die Ihnen helfen, die Heizungsanlage effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Nutzen Sie diese Chance, um nicht nur Energiekosten zu sparen, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie zu steigern und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.</p>



<p><strong>Profitieren Sie von bis zu 70% Förderung auf die anrechenbaren Kosten!</strong></p>



<p>Haben Sie Fragen zu einer möglichen Heizungsförderung? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und berät Sie umfassend zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten und den nächsten Schritten. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Mehrfamilienhaus.</p>



<p>Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie zu helfen und Sie auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz zu unterstützen.</p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/heizungsfoerderungen-fuer-mehrfamilienhaeuser-moeglich/">Heizungsförderungen für Mehrfamilienhäuser möglich</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude wieder möglich!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 May 2024 12:25:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gute Nachrichten für Hausbesitzer und Bauherren:Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist wieder verfügbar! Nach einer Phase der Unsicherheit [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-table is-style-stripes" style="font-size:0px;font-style:normal;font-weight:100"><table><tbody><tr><td></td></tr></tbody></table></figure>



<p><strong>Gute Nachrichten für Hausbesitzer und Bauherren:</strong><br>Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist wieder verfügbar! Nach einer Phase der Unsicherheit und Stagnation werden nun wieder Anträge genehmigt und Förderungen ausgezahlt.</p>



<p>Das bedeutet konkret, dass wir wieder wie gewohnt individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) erstellen können, welcher anschließend im Zuge einer Förderung für Einzelmaßnahmen die Förderkonditionen für Ihr Bauvorhaben verbessert. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von energetischen Sanierungen und nachhaltigem Bauen.</p>



<p>Die Bundesförderung für Energieberatung (BAFA) bietet eine wertvolle Unterstützung, um den Energieverbrauch in Wohngebäuden zu senken und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Nutzen Sie die Gelegenheit und profitieren Sie von der wieder aufgenommenen Förderung, um Ihr Zuhause energetisch zu optimieren!</p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/bundesfoerderung-energieberatung-fuer-wohngebaeude-wieder-moeglich/">Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude wieder möglich!</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Förderkredit für klimafreundlichen Wohnungsbau</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Apr 2024 09:57:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Wichtigste in Kürze:Förderkredit ab 2,47 % (Stand 17.04.2024) effektivem Jahreszins für Neubau und Erstkauf bis zu 150.000 Euro je [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Wichtigste in Kürze:</strong><br>Förderkredit ab 2,47 % (Stand 17.04.2024) effektivem Jahreszins für Neubau und Erstkauf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Dieses Angebot richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren und bietet Laufzeiten von bis zu 35 Jahren und Zinsbindungen von bis zu 10 Jahren. Bitte beachten Sie, dass ein Rechtsanspruch auf die Förderung nicht besteht und sie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln steht.</p>



<p><strong>Was fördert die KfW?</strong><br>Die KfW unterstützt den Neubau und den Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland. Dabei werden zwei Stufen gefördert:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Klimafreundliches Wohngebäude:</strong><br>Ein Wohngebäude erreicht diese Stufe, wenn es die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht, wenig CO2 ausstößt und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. Ihre Experten für Energieeffizienz kann die entsprechenden Anforderungen einplanen und überprüfen. Zusätzlich muss eine Lebenszyklusanalyse (LCA) erstellt werden, für welche ebenfalls Anforderungen gestellt werden.<br></li>



<li><strong>Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG:</strong><br>Hierfür muss das Gebäude ebenfalls die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und zusätzlich die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllen, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat. Auch hier können Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit unterstützen.<br>In beiden Förderstufen werden Maßnahmen wie Bau und Kauf inklusive Nebenkosten, Planung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung unterstützt.<br><em>Nicht förderfähig sind:</em><br>Umschuldungen, die Nachfinanzierung bestehender Kredite sowie bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben wie der Kauf eines Grundstücks.</li>
</ol>



<p>Die Höhe Ihres Kreditbetrags hängt davon ab, welche Förderstufe Sie erreichen, das heißt, wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist.<br>Bei Erreichen der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ fördert die KfW Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro pro Wohnung. Wenn Ihre Immobilie die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ mit QNG erfüllt, steigt der maximale Kreditbetrag auf 150.000 Euro pro Wohnung.</p>



<p><strong>Wen fördert die KfW?</strong><br>Die KfW fördert alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören:</p>



<p><strong>Privatpersonen:</strong><br>Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr eigenes Zuhause schaffen möchten.</p>



<p><strong>Wohneigentumsgemeinschaften:</strong><br>Gemeinschaften, die gemeinsam in die Schaffung klimafreundlicher Wohnungen investieren.</p>



<p><strong>Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberufler:</strong><br>Selbstständige, die nachhaltige Wohnprojekte realisieren möchten.</p>



<p><strong>Unternehmen und kommunale Unternehmen:</strong><br>Firmen, die in ökologische Bauprojekte investieren möchten, sowie kommunale Unternehmen, die sich für nachhaltiges Wohnen einsetzen.</p>



<p><strong>Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR):</strong><br>Partnerschaften, die gemeinschaftlich in den Bau von umweltfreundlichen Wohngebäuden investieren.</p>



<p><strong>Vermieterinnen und Vermieter:</strong><br>Personen und Unternehmen, die klimafreundlichen Wohnraum vermieten möchten.</p>



<p><strong>Alle juristischen Personen des Privatrechts:</strong><br>Dazu gehören Wohnungsbaugenossenschaften und andere Unternehmen, die im Bereich des Wohnungsbaus tätig sind.</p>



<p><strong>Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts:</strong><br>Hierunter fallen beispielsweise Kammern oder Verbände, die sich für nachhaltiges Bauen einsetzen.</p>



<p><strong>Soziale Organisationen und Vereine:</strong><br>Organisationen, die sich für eine ökologische und soziale Wohnraumgestaltung engagieren.</p>



<p>Das Ziel ist es, eine vielfältige Gruppe von Investoren zu unterstützen, die einen Beitrag zur Schaffung von umweltfreundlichem Wohnraum leisten möchten.</p>



<p><strong>So funktioniert die Förderung für klimafreundlichen Wohnungsbau:</strong><br><br><strong>1. Beauftragung von Fachspezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit:</strong><br>Klimafreundliches Bauen erfordert Fachwissen von Spezialisten. Um den hohen Anforderungen<br>gerecht zu werden, sollten Sie für die Planung und Bauüberwachung qualifizierte Experten<br>hinzuziehen:<ul><li>Ein Experte für Energieeffizienz.Ein Berater für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude<br>mit QNG“).</li></ul></p>



<p><ul><li>Ihr Experte für Energieeffizienz erstellt zudem die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die für den Förderkreditantrag erforderlich ist.</li></ul></p>



<p><strong>2. Suche nach Finanzierungspartnern und Beantragung des Kredits:</strong><br>Bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen oder einen Kaufvertrag unterzeichnen, müssen<br>Sie mit einem Finanzierungspartner sprechen. Hier können Sie auch Ihren Förderkredit beantragen.<br>Bringen Sie zur Finanzierungsgespräch die „Bestätigung zum Antrag“ mit, die Ihr Experte für<br>Energieeffizienz für Sie erstellt hat. Wissenswertes:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Planungs- und Beratungsleistungen können bereits vor Antragstellung in Anspruch<br>genommen werden.</li>



<li>Die Fördermittel können erst verbindlich eingeplant werden, wenn eine Zusage der KfW<br>vorliegt. Vorherige Aktivitäten erfolgen auf eigenes Risiko.</li>
</ul>



<p><strong>3. Erhalt der Zusage, Abschluss des Kreditvertrags und Start:</strong><br>Nach Erhalt der Zusage der KfW sind Ihre Fördermittel reserviert. Jetzt können Sie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen.</li>



<li>Mit dem Bauvorhaben beginnen und Liefer- und Leistungsverträge abschließen oder</li>



<li>Die Immobilie kaufen.</li>
</ul>



<p><strong>4. Einreichung der Bestätigung:</strong><br>Nach Abschluss des Bauvorhabens reichen Sie möglichst schnell die „Bestätigung nach Durch-<br>führung“ (BnD) bei Ihrem Finanzierungspartner ein, die von Ihrem Experten für Energieeffizienz<br>ausgestellt wird. Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung vom Bauträger oder<br>Fertighaushersteller.</p>



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		<title>Förderung für Energieberatung pausiert!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Apr 2024 13:44:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat erst vor Kurzem beschlossen, die Bundesförderung für Energieberatung in Wohngebäuden (EBW), die aufgrund einer Haushaltssperre ausgesetzt war, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p></p>



<p>Die Bundesregierung hat erst vor Kurzem beschlossen, die Bundesförderung für Energieberatung in Wohngebäuden (EBW), die aufgrund einer Haushaltssperre ausgesetzt war, wieder aufzunehmen. Allerdings steht bereits zwei Monate später ein weiteres Problem bevor:</p>



<p>Aufgrund verzögerter Mittelüberweisungen vom Bundeswirtschaftsministerium an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die zuständige Behörde eine Bewilligungspause angekündigt.<br><br><strong>Wichtig ist jedoch zu betonen, dass die Fördertöpfe für Beratungen und Investitionen nicht leer sind, sondern es lediglich an der Freigabe der Gelder mangelt.</strong></p>



<p>Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH, erklärt, dass das Bundesfinanzministerium die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgrund der angespannten Haushaltslage nur schrittweise zur Verfügung stellt.<br>Für den aktuellen Zuteilungszeitraum, der nicht näher definiert ist, sind die Gelder offenbar bereits aufgebraucht, was dazu führt, dass Energieberater und Hausbesitzer erneut in eine Warteschleife geraten.</p>



<p>Die Tatsache, dass derzeit keine Anträge im Beratungsförderungsprogramm genehmigt werden, hat für Betroffene weitreichende Auswirkungen:</p>



<p>Da die Bundesregierung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zur Voraussetzung gemacht hat, um hier bessere Konditionen zu erhalten, kommt es hier durch die Aussetzung der Zusagen für den iSFP zu deutlichen Verzögerungen in der Abwicklung der Förderprojekte.</p>



<p>&nbsp;Das bedeutet dies konkret für Sie alle Betroffene:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wenn ihr Termin zur Erstberatung im Zuge eines Sanierungsfahrplans nach<br>KW 3 2024 stattgefunden hat, liegt noch kein Zuwendungsbescheid für die Förderung Ihres iSFP vor.</li>



<li>Ohne den Zuwendungsbescheid kann der iSFP nicht fertiggestellt werden.</li>



<li>Solange der iSFP noch nicht fertiggestellt ist, kann der zusätzliche Förderbonus von 5% für eine förderfähige Maßnahme, sowie die Erhöhung des Kostenkontingents von 60.000€, anstatt 30.000€ pro Wohneinheit bei einem Wohngebäude, nicht beantragt werden.</li>



<li>Ohne den Förderantrag zu einer förderfähigen Maßnahme darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen werden. Beachten Sie, dass auch keine Anzahlung vor Maßnahmenbeginn geleistet werden darf.</li>
</ul>



<p>Zum aktuellen Zeitpunkt wurde noch kein Datum genannt, zudem die Mittel wieder bereitgestellt werden. Es ist aber damit zu rechnen, dass es bis zur Genehmigung der bereits gestellten Anträge noch einige Wochen dauern wird.</p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/foerderung-fuer-energieberatung-pausiert/">Förderung für Energieberatung pausiert!</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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