Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) führt im Rahmen des KFN eine zusätzliche Förderstufe ein:
Effizienzhaus 55 (EH55) für Wohngebäude sowie Effizienzgebäude 55 (EG55) für Nichtwohngebäude.
Ziel dieser Ergänzung ist es, geplante Neubauprojekte, die bisher noch nicht gestartet wurden, anzuschieben und den Anteil erneuerbarer Energien im Neubau weiter zu erhöhen.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt, wie bisher, im Rahmen der bestehenden KfW-Produkte:
- 297/298, 498 (Wohngebäude – Kreditförderung)
- 299, 499 (Nichtwohngebäude – Kredit bzw. Zuschuss für kommunale Antragsteller)
Gefördert werden zinsvergünstigte Kredite mit zusätzlicher Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Kommunale Antragsteller erhalten weiterhin eine Zuschussförderung.
Voraussetzungen für EH55 / EG55
Die Förderstufe gilt als erreicht, wenn:
- die technischen Anforderungen eines EH55 bzw. EG55 erfüllt werden,
- keine Wärmeerzeuger auf fossiler Basis eingesetzt werden (also keine Gas- oder Ölkessel etc.),
- zum Zeitpunkt der Antragstellung
– eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder
– bei genehmigungsfreien Vorhaben die Behörde offiziell Kenntnis vom Bauvorhaben hat
– und der Baubeginn zulässig ist.
Antragstellung: seit 16.12.2025 möglich
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie ein Neubauprojekt genehmigt aber noch nicht gestartet haben oder aktuell über den Start eines Vorhabens nachdenken, kann die neue EH55-Förderstufe ein sinnvoller finanzieller Anreiz sein.
Unser Hinweis an Sie
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie ein entsprechendes Projekt umsetzen möchten und in welcher Form wir Sie bei der Antragstellung unterstützen dürfen. Wir prüfen die Förderfähigkeit, erstellen die notwendigen Bestätigungen zum Antrag und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung.
Die Förderung steht nur so lange zur Verfügung, wie Bundesmittel bereitstehen. Eine frühzeitige Antragstellung erhöht die Chancen, von der neuen Förderstufe zu profitieren.