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Entdecken Sie die Vorteile der sozialen Wohnraumförderung

Mit dem Wohnraumförderungsprogramm 2025 hat das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das den sozialen Wohnungsbau nachhaltig stärken soll. Ziel ist es, Menschen mit geringem Einkommen, Familien, Senioren, Menschen mit Behinderung, Auszubildenden, Studierenden sowie wohnungslosen oder obdachlosen Personen den Zugang zu angemessenem Wohnraum zu erleichtern.

Im Mittelpunkt steht die Förderung von Neubau, Modernisierung sowie Erwerb von Wohnraum – sowohl zur Vermietung als auch zur Selbstnutzung. Dabei wird besonderer Wert auf Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und soziale Durchmischung gelegt.

Förderarten und -bedingungen

Das Programm unterstützt sowohl Investoren als auch private Bauherren mit zinsgünstigen Darlehen (1 % p. a.) und/oder nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Voraussetzung für eine Förderung ist eine tragfähige Gesamtfinanzierung inklusive einer angemessenen Eigenleistung – gestaffelt je nach Projektgröße zwischen 5 % und 15 %.

Für Mietwohnungsbauprojekte werden z. B. Förderdarlehen bis zu 3.000 €/m² oder Zuschüsse bis zu 1.500 €/m² gewährt. Wer besonders nachhaltig plant – z. B. mit Holzbauweise oder wiederverwendeten Bauteilen – kann zusätzliche Zuschläge erhalten. Auch die Umsetzung barrierefreier oder rollstuhlgerechter Wohnungen wird besonders gefördert.

Die Mietbindung liegt je nach Programm zwischen 20 und 30 Jahren. Die Anfangsmiete ist gedeckelt – bei Neubau z. B. auf 6,20 €/m² (nettokalt), mit Zuschlägen für Barrierefreiheit oder R-Standard.

Förderungen besonderer Wohnformen
Ein besonderer Fokus liegt auf innovativen Wohnformen für Zielgruppen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf:

  • Gruppenwohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf: Hier werden Wohneinheiten für drei bis zwölf Personen gefördert, die individuelle Wohnbereiche mit gemeinschaftlich genutzten Flächen kombinieren.
  • „Junges Wohnen“ richtet sich an Studierende und Auszubildende. Gefördert werden Appartements oder Wohnplätze mit Gemeinschaftsbereichen – bei Neubau mit Zuschüssen von bis zu 50.000 € je Wohnplatz.

In beiden Fällen gelten spezielle Mietpreisbindungen (z. B. max. 240 €/Monat im Jungen Wohnen) sowie Zuschläge für Möblierung oder barrierefreie Ausstattung.

Eigentumsförderung – besonders für Familien attraktiv
Auch selbst genutztes Wohneigentum wird unterstützt – durch zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse. Familien können je Kind 5 % Tilgungszuschuss erhalten (max. 20 %). Zusätzlich wird ein Nachhaltigkeitsbonus gewährt, wenn nach Modernisierung der Energiestandard EH 55 erreicht wird.

Förderfähig sind Neubauten ebenso wie der Ersterwerb oder die Modernisierung von Bestandsimmobilien. Wichtig: Die geförderte Immobilie muss vom Haushalt selbst bewohnt werden, und die Belastung muss wirtschaftlich tragbar sein.

Das Verfahren – Was Antragsteller wissen müssen
Die Anträge sind bei der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) einzureichen. Wichtig: Mit dem Bau oder Kauf darf erst nach Förderzusage begonnen werden – andernfalls erlischt die Förderfähigkeit. In begründeten Fällen kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt werden.

Eine Förderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der Haushaltsmittel – es besteht kein Rechtsanspruch.

Interesse geweckt? Jetzt Fördermöglichkeiten prüfen!
Das Wohnraumförderungsprogramm 2025 bietet umfassende finanzielle Unterstützung und klare Anreize für sozial verantwortliches, ökologisch nachhaltiges und zukunftsfähiges Bauen und Wohnen. Besonders lohnenswert ist es für:

  • Bauwillige mit modernisierungsbedürftigen Bestandsimmobilien.
  • Wohnungsunternehmen und Projektentwickler,
  • Kommunen und gemeinnützige Träger,
  • Familien mit Kindern,
  • Bauwillige mit modernisierungsbedürftigen Bestandsimmobilien.
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