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	<title>Förderung - BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</title>
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	<description>Professionelle Beratung bei Fördermittelanträgen, energetische Sanierung und Energieausweise</description>
	<lastBuildDate>Fri, 31 Jul 2026 09:27:15 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Wichtige Informationen zur KfW-Förderung &#8222;Barrierereduzierung&#8220;</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/wichtige-informationen-zur-kfw-foerderung-barrierereduzierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jul 2026 09:23:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[KfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Fördermittel für den KfW-Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) sind aufgrund der hohen Nachfrage ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Die Fördermittel für den KfW-Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) sind aufgrund der hohen Nachfrage ausgeschöpft.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Bereits gestellte Anträge sind davon nicht betroffen. Sie werden von der KfW weiterbearbeitet und, bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen,&nbsp;bewilligt und ausgezahlt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach aktuellem Stand könnte eine Antragstellung frühestens im Jahr 2027 wieder möglich sein, sofern der Bund neue Fördermittel bereitstellt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bietet die KfW weiterhin den zinsvergünstigten Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) an.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sie haben Fragen zu Ihrem geplanten Umbau oder zu den aktuellen Fördermöglichkeiten? Sprechen Sie uns gerne an.</p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/wichtige-informationen-zur-kfw-foerderung-barrierereduzierung/">Wichtige Informationen zur KfW-Förderung „Barrierereduzierung“</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>BEG-Reform beschlossen: Das hat sich seit dem 21. Juli 2026 geändert</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/beg-reform-beschlossen-das-hat-sich-seit-dem-21-juli-2026-geaendert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jul 2026 07:13:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[KfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist beschlossen. Mit Veröffentlichung der finalen Richtlinien stehen die neuen Förderbedingungen fest. Ziel der [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/beg-reform-beschlossen-das-hat-sich-seit-dem-21-juli-2026-geaendert/">BEG-Reform beschlossen: Das hat sich seit dem 21. Juli 2026 geändert</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Die Reform der <em>Bundesförderung für effiziente Gebäude</em> (BEG) ist beschlossen. Mit Veröffentlichung der finalen Richtlinien stehen die neuen Förderbedingungen fest. Ziel der Reform ist eine stärkere Fokussierung auf den Austausch fossiler Heizsysteme, eine schrittweise Reduzierung der Förderhöhe sowie eine gezieltere Förderung besonders effizienter Maßnahmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br><strong>Heizungsförderung: Grundförderung bleibt – Boni werden neu geordnet</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei 30 % der förderfähigen Kosten bestehen. Gleichzeitig verändern sich jedoch zahlreiche Bonusregelungen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Neuer Einkommensbonus</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Der Einkommensbonus wird künftig gestaffelt. Haushalte mit geringerem Einkommen profitieren stärker als bisher. Zusätzlich wird ein Familienzuschlag eingeführt: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze rechnerisch um 10.000 Euro.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit ergeben sich folgende Förderstufen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen:<br>40 % Bonus</li>



<li>30.001–40.000 €: 30 % Bonus (mit Kind ebenfalls 40 %)</li>



<li>40.001–50.000 €: 10 % Bonus (mit Kind 30 %)</li>



<li>50.001–60.000 €: 10 % Bonus nur mit Kind</li>



<li>über 60.000 €: kein Einkommensbonus</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die maximale Förderquote steigt dadurch für einkommensschwache Haushalte auf 80 %</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise abgeschmolzen</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Der Bonus für den schnellen Austausch fossiler Heizungen sinkt bereits zum 21. Juli von bislang 20 % auf 16 %.<br>Anschließend reduziert er sich halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte und entfällt vollständig zum 1. August 2028.<br>Wer ohnehin einen Heizungstausch plant, sollte daher frühzeitig handeln</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Förderfähige Kosten sinken schrittweise</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die maximal förderfähigen Investitionskosten werden reduziert.<br>Für Wohngebäude gelten künftig:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>28.000 € für die erste Wohneinheit (statt bisher 30.000 €)</li>



<li>15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit</li>



<li>8.000 € ab der siebten Wohneinheit</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Ab Februar 2027 erfolgt anschließend alle sechs Monate eine weitere Absenkung der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit bis auf 22.000 € im Jahr 2030.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wärmepumpen: Neue Anforderungen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Für geförderte Wärmepumpen gelten künftig zusätzliche technische Voraussetzungen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Unterstützung der netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG</li>



<li>Beauftragung eines intelligenten Messsystems (Smart Meter), sofern noch keines vorhanden ist</li>



<li>In der Richtlinie wurde verankert, dass eine neue Heizung zwingend auf Basis einer raumweisen Heizlastberechnung zu erstellen ist</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Außerdem entfällt der bisherige Effizienzbonus von 5 %.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem ersten Quartal 2027 wird stattdessen ein neuer 15 %-Wertschöpfungsbonus eingeführt. Dieser gilt ausschließlich für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung. Gleichzeitig reduziert sich die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 % auf <br>15 %, sodass sich die Gesamtförderung grundsätzlich nicht erhöht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ab 2028 werden zudem natürliche Kältemittel verpflichtend.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Biomasseheizungen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der pauschale Emissionsminderungszuschlag entfällt. Stattdessen werden strengere Feinstaubgrenzwerte eingeführt, die künftig Voraussetzung für eine Förderung sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Neue Einschränkungen beim Heizungstausch</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Besteht eine verbindliche kommunale Entscheidung oder Zusage eines Netzbetreibers, dass ein Gebäude innerhalb von drei Jahren an ein Wärmenetz angeschlossen wird, wird künftig ausschließlich dieser Wärmenetzanschluss gefördert. Einzelheizungen sind in diesem Fall nicht mehr förderfähig. Wo Fernwärme bereits vorhanden ist oder zeitnah verpflichtend angeschlossen wird, gibt es künftig keine Förderung für eine Einzelheizung mehr.<br><br>Ab 2027 konzentriert sich die Förderung zudem noch stärker auf den Wechsel von fossilen Heizungen zu erneuerbaren Energien. Der Austausch bereits relativ neuer erneuerbarer Heizsysteme wird künftig nur noch eingeschränkt beziehungsweise gar nicht mehr gefördert.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Wir halten Sie auf dem Laufenden</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik bleibt die Grundförderung bei 15 % bestehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neu sind unter anderem:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>künftig strengere Anforderungen an Kälteanlagen</li>



<li>ein zusätzlicher WPB*-Bonus für bestimmte Dämmmaßnahmen (ab 2027)</li>



<li>Anpassungen beim iSFP-Bonus</li>



<li>Streichung der Förderung für Beleuchtungsmaßnahmen in Nichtwohngebäuden</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Änderungen bei der Effizienzhausförderung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch bei der Sanierungsförderung über die KfW gibt es wesentliche Änderungen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die bisherige EE-Klasse entfällt als Bonus und wird zur Pflicht.</li>



<li>Der Förderhöchstbetrag steigt auf 150.000 € je Wohneinheit.</li>



<li>Die Tilgungszuschüsse werden insgesamt um zehn Prozentpunkte reduziert; gleichzeitig werden die Kreditkonditionen verbessert.</li>



<li>Der Serielle-Sanierungs-Bonus wird ausgeweitet.</li>



<li>Künftig werden auch hier europäische Wärmepumpen stärker berücksichtigt.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Unser Fazit</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die BEG-Reform verändert die Förderlandschaft deutlich. Während die Grundförderung weitgehend erhalten bleibt, werden Bonusregelungen neu strukturiert und Förderhöhen schrittweise reduziert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders beim Heizungstausch lohnt sich eine frühzeitige Planung, da sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die maximal förderfähigen Investitionskosten in den kommenden Jahren kontinuierlich sinken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für Ihr Vorhaben optimale Förderstrategie zu entwickeln und die aktuellen Fördermöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.</p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/beg-reform-beschlossen-das-hat-sich-seit-dem-21-juli-2026-geaendert/">BEG-Reform beschlossen: Das hat sich seit dem 21. Juli 2026 geändert</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>BEG-Förderung 2026:Das aktuelle Update zur Reform</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/beg-foerderung-2026das-aktuelle-update-zur-reform/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jul 2026 12:34:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[KfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vor wenigen Tagen haben wir Sie bereits über die geplanten Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) informiert. Inzwischen wurden [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Vor wenigen Tagen haben wir Sie bereits über die geplanten Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) informiert. Inzwischen wurden weitere Details zu den Förderbedingungen veröffentlicht. Die nachstehenden Änderungen sind geplant, stehen aber noch nicht fest.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die gute Nachricht: Die BEG-Förderung bleibt voraussichtlich auch weiterhin bestehen. Ab dem 21. Juli 2026 gelten jedoch neue Regelungen, die die Förderung sozial ausgewogener gestalten und den Fokus stärker auf besonders effiziente Sanierungsmaßnahmen legen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Übergangsphase endet am 20.07.2026</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Um die neuen Förderbedingungen technisch umzusetzen, werden die Antragsportale von <strong>KfW</strong> und <strong>BAFA</strong> in diesem Zeitraum umgestellt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Während der Umstellungsphase können <strong>keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA/gBzA)</strong> sowie <strong>keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB)</strong> erstellt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Vertrauensschutz für bereits vorbereitete Projekte</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Noch bis einschließlich 20. Juli 2026 können bereits vorbereitete Förderanträge unter den bisherigen Förderbedingungen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die erforderliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) oder die Technische Projektbeschreibung (TPB) bereits vor Beginn der Umstellungsphase erstellt wurde. Ab dem 21. Juli 2026 können Förderanträge ausschließlich nach den neuen Förderbedingungen eingereicht werden. Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge bleiben von den Änderungen unberührt.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Was ändert sich bei der Heizungsförderung?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Heizungsförderung gibt es ebenfalls wichtige Änderungen. Künftig erhalten Wärmepumpen aus EU-Fertigung (einschließlich assoziierter Märkte) weiterhin eine Förderung von 30 Prozent. Für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung reduziert sich die Förderung hingegen auf 15 Prozent. Damit soll die europäische Wertschöpfung gezielt gestärkt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zusätzlich wird die Einkommensförderung neu gestaffelt. Haushalte mit geringerem Einkommen profitieren künftig von höheren Förderquoten. Familien werden darüber hinaus besonders berücksichtigt: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche zu versteuernde Einkommen für die Berechnung des Einkommensbonus einmalig um 10.000 Euro reduziert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Außerdem sinken die maximal förderfähigen Investitionskosten für die erste Wohneinheit zum Start der Reform von 30.000 Euro auf 28.000 Euro und werden in den kommenden Jahren schrittweise weiter reduziert. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird von bisher 20 auf 16 Prozent abgesenkt und nimmt ab Februar 2027 weiter stufenweise ab. Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ebenfalls ab Q1 2027 richtet sich die Förderung noch stärker auf den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizsystemen aus. Der Wechsel von einer Fernwärmeversorgung zu einer anderen Heizungstechnologie wird künftig nicht mehr gefördert. Auch beim Austausch bereits vorhandener erneuerbarer Heizungen gelten neue Regelungen: Wird eine vor dem 01.01.2008 installierte erneuerbare Heizung ersetzt, werden Fördersatz und die maximal förderfähigen Ausgaben jeweils um 50 Prozent reduziert. Für erneuerbare Heizungen, die ab dem 01.01.2008 installiert wurden, entfällt eine Förderung beim Austausch künftig vollständig.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Änderungen bei energetischen Sanierungen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei den&nbsp;Einzelmaßnahmen bleibt die Grundförderung von 15 Prozent bestehen. Neu eingeführt wird ab 2027 ein Bonus für besonders ineffiziente Gebäude (Worst Performing Buildings), um die energetische Sanierung dieser Gebäude gezielt zu fördern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird angepasst. Der bisherige Bonus wird künftig erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Darüber hinaus ändern sich die förderfähigen Kosten bei Mehrfamilienhäusern.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Änderungen bei der Effizienzhausförderung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch bei der Förderung von Effizienzhäusern gibt es Anpassungen. Die EE-Klasse wird künftig zum Standard, während der bisherige EE-Bonus entfällt. Gleichzeitig werden die Tilgungszuschüsse reduziert, die Förderhöchstbeträge angepasst und die Zinsvergünstigungen erweitert.<br><br><strong>Wichtiger Hinweis</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Sie bereits einen Förderantrag gestellt oder eine Förderzusage erhalten haben, können Sie ganz beruhigt sein: Diese Anträge sind nicht von den neuen Regelungen betroffen. Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft und bewilligt. Auch bereits zugesagte Förderungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Wir halten Sie auf dem Laufenden</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die Reform bringt einige Änderungen mit sich, die je nach Vorhaben unterschiedlich relevant sein können. Da die endgültigen Richtlinien und Merkblätter teilweise noch veröffentlicht werden, können sich in den kommenden Wochen weitere Details ergeben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir verfolgen die Entwicklungen rund um die BEG-Förderung kontinuierlich und informieren Sie selbstverständlich über alle wichtigen Änderungen, Fristen und Fördermöglichkeiten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Sie einen Heizungstausch oder eine energetische Sanierung planen, beraten wir Sie gerne persönlich und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Förderung für Ihr Vorhaben optimal ist.</p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/beg-foerderung-2026das-aktuelle-update-zur-reform/">BEG-Förderung 2026:Das aktuelle Update zur Reform</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wichtige Änderungen der BEG-Förderung</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/wichtige-aenderungen-der-beg-foerderung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jul 2026 12:02:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[KfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfassend überarbeitet. Die Förderung bleibt grundsätzlich bestehen, wird jedoch ab 21. [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/wichtige-aenderungen-der-beg-foerderung/">Wichtige Änderungen der BEG-Förderung</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesregierung hat die <strong>Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)</strong> umfassend überarbeitet. Die Förderung bleibt grundsätzlich bestehen, wird jedoch ab <strong>21. Juli 2026</strong> mit neuen Förderbedingungen fortgeführt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für alle, die einen Heizungstausch oder eine energetische Sanierung planen, gibt es jetzt einige wichtige Termine und Änderungen zu beachten.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Übergangsphase vom 09.07. bis 20.07.2026</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Um die neuen Förderbedingungen technisch umzusetzen, werden die Antragsportale von <strong>KfW</strong> und <strong>BAFA</strong> in diesem Zeitraum umgestellt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Während der Umstellungsphase können <strong>keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA/gBzA)</strong> sowie <strong>keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB)</strong> erstellt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Vertrauensschutz für bereits vorbereitete Projekte</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Ihre Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihr Energieeffizienz-Experte oder Ihr Heizungsfachunternehmen <strong>bereits vor dem 09.07.2026</strong> eine gültige BzA/gBzA oder TPB erstellt hat, können Förderanträge <strong>noch bis zum 20.07.2026</strong> nach den bisherigen Förderbedingungen eingereicht werden.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>KfW:</strong> Antragstellung bis <strong>20.07.2026, 20:00 Uhr</strong></li>



<li><strong>BAFA:</strong> Antragstellung bis <strong>20.07.2026, 23:59 Uhr</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Bereits bewilligte oder bereits eingereichte Förderanträge bleiben selbstverständlich von den Änderungen unberührt und werden nach den bisherigen Förderbedingungen bearbeitet.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Was bleibt bestehen?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Auch nach der Reform bleibt die bekannte Förderstruktur erhalten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>KfW</strong> ist weiterhin für die Heizungsförderung sowie die Förderung von Effizienzhäusern und Nichtwohngebäuden zuständig.</li>



<li><strong>BAFA</strong> bleibt Ansprechpartner für weitere Einzelmaßnahmen, beispielsweise an der Gebäudehülle.</li>



<li>Der Ergänzungskredit bleibt ebenfalls bestehen.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading"><br><br>Die wichtigsten Änderungen ab dem 21.07.2026</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Heizungsförderung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Heizungsförderung wird stärker an der finanziellen Situation der Antragsteller ausgerichtet.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Neu sind unter anderem:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Einkommensbonus wird künftig gestaffelt und kann – je nach Einkommen – bis zu <strong>40 %</strong> betragen.</li>



<li>Familien profitieren zusätzlich: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen für die Bonusberechnung rechnerisch um <strong>10.000 €</strong> reduziert.</li>



<li>Die maximal förderfähigen Investitionskosten beginnen bei <strong>28.000 €</strong> und werden ab Februar 2027 alle sechs Monate schrittweise reduziert.</li>



<li>Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird künftig schrittweise abgesenkt.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Änderungen bei weiteren Einzelmaßnahmen</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Auch bei energetischen Sanierungsmaßnahmen werden Anpassungen vorgenommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dazu gehören unter anderem:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Einführung eines <strong>Worst-Performing-Building-Bonus (WPB)</strong> für besonders ineffiziente Gebäude bei Maßnahmen an der Gebäudehülle.</li>



<li>Anpassung der maximal förderfähigen Kosten bei Mehrfamilienhäusern.</li>



<li>Der <strong>iSFP-Bonus</strong> wird künftig erst bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindestens <strong>30.000 €</strong> gewährt.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Änderungen bei Effizienzhaus-Sanierungen</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Auch bei der Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden gibt es Neuerungen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Bonus für serielles Sanieren wird erweitert.</li>



<li>Der bisherige EE-Bonus entfällt, da die EE-Klasse künftig zum Standard wird.</li>



<li>Die Tilgungszuschüsse werden angepasst und um <strong>10 Prozent</strong> reduziert.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading"><br>Unsere Empfehlung</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Sie bereits eine energetische Sanierung oder einen Heizungstausch planen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen,</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben gelten,</li>



<li>welche Fristen einzuhalten sind und</li>



<li>wie Sie die für Ihr Projekt bestmögliche Förderung erhalten.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Selbstverständlich begleiten wir Sie auch weiterhin bei der Antragstellung und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die BEG-Förderung gerne zur Verfügung.</p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/wichtige-aenderungen-der-beg-foerderung/">Wichtige Änderungen der BEG-Förderung</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Regierung plant Kürzung der Heizungsförderung</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/regierung-plant-kuerzung-der-heizungsfoerderung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Jul 2026 06:53:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[KfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung plant, die staatliche Förderung für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme in den kommenden Jahren schrittweise zu reduzieren. Ziel [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/regierung-plant-kuerzung-der-heizungsfoerderung/">Regierung plant Kürzung der Heizungsförderung</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesregierung plant, die staatliche Förderung für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizsysteme in den kommenden Jahren schrittweise zu reduzieren. Ziel ist es, die Fördermittel stärker an Einkommen und sozialen Faktoren auszurichten und gleichzeitig Einsparungen im Bundeshaushalt zu erzielen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Heizungsförderung soll schrittweise sinken</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Aktuell können Eigentümer beim Austausch einer alten Heizung einen Investitionszuschuss von bis zu 21.000 Euro erhalten. Künftig soll die maximale Fördersumme für viele Haushalte jedoch reduziert werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach den aktuellen Plänen sollen Haushalte mit einem Jahreseinkommen von mehr als 30.000 Euro bereits im Laufe dieses Jahres eine geringere Förderung erhalten. Die maximale Fördersumme soll zunächst auf 19.600 Euro sinken und anschließend bis 2030 schrittweise auf 13.200 Euro reduziert werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen ab 40.000 Euro ist bereits heute eine geringere Förderung vorgesehen. Auch hier soll die maximale Fördersumme bis zum Jahr 2030 weiter auf 6.600 Euro abgesenkt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Höhere Förderung für geringere Einkommen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 30.000 Euro sollen zunächst von einer höheren Förderung profitieren. Nach den aktuellen Planungen könnte die maximale Fördersumme auf bis zu 22.400 Euro steigen. Auch dieser Betrag soll in den kommenden Jahren schrittweise reduziert werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zusätzlich ist ein Kinderbonus vorgesehen. Familien mit mindestens einem Kind sollen von einer höheren Einkommensgrenze profitieren. Dadurch könnte die maximale Förderung bis zu einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro möglich sein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Änderungen noch nicht endgültig beschlossen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die geplanten Anpassungen basieren auf einer Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestages. Erst nach der politischen Beratung und Beschlussfassung steht fest, in welcher Form die Änderungen umgesetzt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer in den nächsten Monaten einen Heizungstausch plant, sollte die weitere Entwicklung der Förderbedingungen im Blick behalten und sich frühzeitig über die jeweils geltenden Fördermöglichkeiten informieren.</p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/regierung-plant-kuerzung-der-heizungsfoerderung/">Regierung plant Kürzung der Heizungsförderung</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Mehr Wohnraum durch Umnutzung: Neues Förderprogramm startet</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/mehr-wohnraum-durch-umnutzung-neues-foerderprogramm-startet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jul 2026 12:55:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[KfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 1. Juli 2026 unterstützt der Bund mit dem neuen Zuschussprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“ die Umnutzung von Gewerbeimmobilien [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Seit dem <strong>1. Juli 2026</strong> unterstützt der Bund mit dem neuen Zuschussprogramm <strong>„Gewerbe zu Wohnen (GzW)“</strong> die Umnutzung von Gewerbeimmobilien und anderen bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und bestehende Gebäude sinnvoll weiterzuentwickeln.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gefördert werden die Umbaukosten, die unmittelbar mit der Umnutzung zu Wohnzwecken verbunden sind. Voraussetzung ist, dass durch den Umbau mindestens eine Wohneinheit entsteht und das Gebäude anschließend den energetischen Standard <strong>Effizienzhaus 85 EE</strong> oder <strong>Effizienzhaus Denkmal EE</strong> erreicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Kosten für eine energetische Sanierung sind nicht Bestandteil des Förderprogramms. Sie können jedoch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) separat beantragt werden, sofern die förderfähigen Kosten eindeutig voneinander abgegrenzt sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Antragstellung ist außerdem eine <strong>Bestätigung zum Antrag (BzA)</strong> durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten erforderlich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW – Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (Programm 266)“.</p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/mehr-wohnraum-durch-umnutzung-neues-foerderprogramm-startet/">Mehr Wohnraum durch Umnutzung: Neues Förderprogramm startet</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>KFN-Förderung EH 55 / EG 55 verlängert – Antragstellung nun bis Ende 2026 möglich</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/kfn-foerderung-eh-55-eg-55-verlaengert-antragstellung-nun-bis-ende-2026-moeglich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jun 2026 13:54:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[KfW]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://bba-ingenieurbuero.de/?p=2059</guid>

					<description><![CDATA[<p>In unserem Newsletter vom April 2026 hatten wir Sie darüber informiert, dass die befristeten Förderstufen Effizienzhaus 55 (EH 55) bzw. [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/kfn-foerderung-eh-55-eg-55-verlaengert-antragstellung-nun-bis-ende-2026-moeglich/">KFN-Förderung EH 55 / EG 55 verlängert – Antragstellung nun bis Ende 2026 möglich</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">In unserem Newsletter vom April 2026 hatten wir Sie darüber informiert, dass die <br>befristeten Förderstufen <strong>Effizienzhaus 55 (EH 55)</strong> bzw. <strong>Effizienzgebäude 55 (EG 55)</strong> <br>im Rahmen der KFN-Programme voraussichtlich zum <strong>30.06.2026</strong> auslaufen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zwischenzeitlich wurde die Förderung durch die KfW verlängert. Förderanträge können <br>nun <strong>spätestens bis zum 31.12.2026</strong> bei der KfW eingereicht werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit steht Bauherren und Investoren mehr Zeit zur Verfügung, die attraktiven <br>Fördermöglichkeiten für klimafreundliche Neubauten in Anspruch zu nehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bitte beachten Sie weiterhin:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Maßgeblich ist der rechtzeitige Antragseingang bei der KfW.</li>



<li>Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.</li>



<li>Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Sie aktuell ein Neubauvorhaben planen oder laufende Projekte hinsichtlich <br>einer Förderung prüfen, unterstützen wir Sie gerne bei der Einordnung der Fördermöglichkeiten <br>und der Vorbereitung der Antragstellung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich.</strong></p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/kfn-foerderung-eh-55-eg-55-verlaengert-antragstellung-nun-bis-ende-2026-moeglich/">KFN-Förderung EH 55 / EG 55 verlängert – Antragstellung nun bis Ende 2026 möglich</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Wichtige Verbesserungen bei der KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/wichtige-verbesserungen-bei-der-kfw-foerderung-fuer-klimafreundlichen-neubau/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Mar 2026 13:26:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[KfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW Bankengruppe haben gemeinsam die Förderkonditionen für den „Klimafreundlichen Neubau“ deutlich [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/wichtige-verbesserungen-bei-der-kfw-foerderung-fuer-klimafreundlichen-neubau/">Wichtige Verbesserungen bei der KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><br>Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW Bankengruppe haben gemeinsam die Förderkonditionen für den „Klimafreundlichen Neubau“ deutlich verbessert und zwar seit dem 2. März 2026.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Deutlich bessere Zinskonditionen</strong><br>Der Kreditzins für die Förderung von Effizienzhaus-55-Standard-Neubauten sinkt auf einen effektiven Jahreszins ab 1 % (bei 10 Jahren Laufzeit und Zinsbindung).<br>Auch beim Effizienzhaus-40-Standard gibt es niedrigere Darlehenszinsen, ebenfalls deutlich verbilligt durch Bundesmittel.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Voraussetzungen</strong><br>Antragstellung ist möglich, wenn Ihr Bauprojekt bereits geplant ist und eine Baugenehmigung vorliegt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was bedeutet das für Sie?</strong><br>Die günstigeren Zinsen machen den klimafreundlichen Wohnungsbau finanziell attraktiver,&nbsp;sowohl für private Bauherren als auch für gewerbliche Investoren.<br>Kommunen profitieren ebenfalls durch höhere Zuschüsse für ihre Neubauvorhaben.<br>Ziel ist es, mehr bezahlbaren, energieeffizienten Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig positive Klimaeffekte zu erzielen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neben Wohngebäuden ist auch der klimafreundliche Neubau von<br>Nichtwohngebäuden förderfähig.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Aussage aus der Pressemitteilung</strong><br>Melanie Kehr, verantwortlich für die inländische Förderung bei der KfW, betont:<br>„…Wir senken die Zinsen für klimafreundliches Bauen deutlich und sorgen so dafür, dass sich Wohnungsneubau finanziell besser rechnet…“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr Infos, aktuelle Zinskonditionen und Details zu den Förderprodukten finden Sie direkt bei der KfW unter den Produktseiten für den Klimafreundlichen Neubau.</p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/wichtige-verbesserungen-bei-der-kfw-foerderung-fuer-klimafreundlichen-neubau/">Wichtige Verbesserungen bei der KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Jetzt Förderung sichern: KfW unterstützt Familien beim Hauskauf!</title>
		<link>https://bba-ingenieurbuero.de/jetzt-foerderung-sichern-kfw-unterstuetzt-familien-beim-hauskauf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Swantje Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2025 13:45:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[KfW]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://bba-ingenieurbuero.de/?p=1726</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Traum vom eigenen Zuhause ist für viele Familien ein großes Ziel, doch steigende Immobilienpreise und Sanierungskosten machen ihn oft [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/jetzt-foerderung-sichern-kfw-unterstuetzt-familien-beim-hauskauf/">Jetzt Förderung sichern: KfW unterstützt Familien beim Hauskauf!</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Der Traum vom eigenen Zuhause ist für viele Familien ein großes Ziel, doch steigende Immobilienpreise und Sanierungskosten machen ihn oft schwer erreichbar. Genau hier setzt die KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ an.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit diesem Programm unterstützt die KfW gezielt Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren beim Kauf einer bestehenden Immobilie, die anschließend energieeffizient saniert wird. Das bedeutet: Sie sichern sich nicht nur ein eigenes Zuhause, sondern investieren gleichzeitig in eine nachhaltige Zukunft und profitieren dabei von besonders günstigen Kreditkonditionen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wer kann gefördert werden?</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt.</li>



<li>Haushaltseinkommen: Höchstgrenze 90.000 € pro Jahr bei einem Kind, für jedes weitere Kind wird eine Obergrenze von jeweils zusätzlich 10.000 € aufgelegt.</li>



<li>Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung kein eigenes Wohn­eigentum haben.</li>



<li>Die Immobilie muss selbstbewohnt sein (nicht vermietet) und die Antragstellenden müssen Eigentümer bzw. mindestens Mit­eigentümer sein.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was wird gefördert?</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Kauf einer bestand­sei­genen Wohn­immobilie oder Eigentums­wohnung in Deutschland, inkl. Grundstücks­kosten.</li>



<li><strong>Wichtig:</strong> Die Immobilie muss beim Antrag einen Energiebedarfsaus­weis oder Verbrauchsausweis mit Energie­effizienzklasse F, G oder H vorweisen.</li>



<li>Nach dem Erwerb muss innerhalb von 4,5 Jahren eine Sanierung erfolgen, sodass das Gebäude mindestens den Standard „Effizienz­haus 85 EE (Erneuerbare Energien)“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“ erreicht.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Höhe und Konditionen des Kredits</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der maximale Kreditbetrag richtet sich nach der Anzahl der Kinder:<br>&#8211; 1 Kind: bis 100.000 €<br>&#8211; 2 Kind: bis 125.000 €<br>&#8211; Ab 3 Kindern: bis 150.000 €</li>



<li>Laufzeit und Konditionen variieren, typischerweise bis zu 35 Jahre Kreditlaufzeit, mit Zins­bindung über z. B. 10 oder 20 Jahre.</li>



<li>Der Antrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags bei der Hausbank/KfW gestellt werden. Der Kauf darf erst nach Zusage erfolgen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Warum lohnt sich diese Förderung?</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Günstiger Kredit für Familien mit mittlerem Einkommen. Macht den Erwerb eines Eigenheims realisierbarer.</li>



<li>Verbindung aus Wohnungserwerb und energetischer Sanierung: Sie investieren nicht nur in Wohneigentum, sondern auch in Energieeffizienz / Klimaschutz.</li>



<li>Spezifisch zugeschnitten auf Altbestände. Erhöht Chancen auf Förder­tauglichkeit auch bei älteren Objekten mit Sanierungsbedarf.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was gilt es zu beachten?</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Frist zur Sanierung (4,5 Jahre) muss ernst genommen werden, andernfalls drohen Rückforderungen oder höhere Zinsen.<br> </li>



<li>Die Immobilie muss beim Antrag die ungünstigen Effizienz­klassen F–H besitzen und wird nur gefördert, wenn nach der Sanierung ein definierter Standard („Effizienzhaus 85 EE“) erreicht wird.<br> </li>



<li>Kombination mit anderen Programmen: Einige Programme sind ausgeschlossen bzw. es gelten Regeln zur Kombination mit anderen Fördermitteln.<br> </li>



<li>Fördermittel sind begrenzt. Es besteht kein automatischer Anspruch. Frühzeitige Planung und Antragstellung bei der Hausbank sind wichtig.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><br><strong>Besonders interessant:</strong><br>Der Kredit kann mit einem weiteren KfW Kredit für energieeffizientes Sanieren in der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombiniert werden. Dieser fördert die Sanierungskosten zur Herstellung eines Effizienzhauses. Mit der Kombination dieser beiden Förderprogramme ist eine umfangreiche Förderung von Kauf und Sanierung des Eigenheims zu sehr guten Konditionen möglich.<br><br><strong>Wenn Sie oder Ihre Kunden den Schritt ins Eigenheim mit moderner Sanierung planen: Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, und sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbank. Dieses Förderinstrument kann eine starke Unterstützung sein.</strong></p><p>The post <a href="https://bba-ingenieurbuero.de/jetzt-foerderung-sichern-kfw-unterstuetzt-familien-beim-hauskauf/">Jetzt Förderung sichern: KfW unterstützt Familien beim Hauskauf!</a> first appeared on <a href="https://bba-ingenieurbuero.de">BBA Ingenieurbüro - Energieberatung im Saarland</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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