Die Fördermittel für den KfW-Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) sind aufgrund der hohen Nachfrage ausgeschöpft.
Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
Bereits gestellte Anträge sind davon nicht betroffen. Sie werden von der KfW weiterbearbeitet und, bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen, bewilligt und ausgezahlt.
Nach aktuellem Stand könnte eine Antragstellung frühestens im Jahr 2027 wieder möglich sein, sofern der Bund neue Fördermittel bereitstellt.
Hinweis: Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bietet die KfW weiterhin den zinsvergünstigten Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) an.
Sie haben Fragen zu Ihrem geplanten Umbau oder zu den aktuellen Fördermöglichkeiten? Sprechen Sie uns gerne an.