Vor wenigen Tagen haben wir Sie bereits über die geplanten Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) informiert. Inzwischen wurden weitere Details zu den Förderbedingungen veröffentlicht. Die nachstehenden Änderungen sind geplant, stehen aber noch nicht fest.
Die gute Nachricht: Die BEG-Förderung bleibt voraussichtlich auch weiterhin bestehen. Ab dem 21. Juli 2026 gelten jedoch neue Regelungen, die die Förderung sozial ausgewogener gestalten und den Fokus stärker auf besonders effiziente Sanierungsmaßnahmen legen.
Übergangsphase endet am 20.07.2026
Um die neuen Förderbedingungen technisch umzusetzen, werden die Antragsportale von KfW und BAFA in diesem Zeitraum umgestellt.
Während der Umstellungsphase können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA/gBzA) sowie keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden.
Vertrauensschutz für bereits vorbereitete Projekte
Noch bis einschließlich 20. Juli 2026 können bereits vorbereitete Förderanträge unter den bisherigen Förderbedingungen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die erforderliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) oder die Technische Projektbeschreibung (TPB) bereits vor Beginn der Umstellungsphase erstellt wurde. Ab dem 21. Juli 2026 können Förderanträge ausschließlich nach den neuen Förderbedingungen eingereicht werden. Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge bleiben von den Änderungen unberührt.
Was ändert sich bei der Heizungsförderung?
Bei der Heizungsförderung gibt es ebenfalls wichtige Änderungen. Künftig erhalten Wärmepumpen aus EU-Fertigung (einschließlich assoziierter Märkte) weiterhin eine Förderung von 30 Prozent. Für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung reduziert sich die Förderung hingegen auf 15 Prozent. Damit soll die europäische Wertschöpfung gezielt gestärkt werden.
Zusätzlich wird die Einkommensförderung neu gestaffelt. Haushalte mit geringerem Einkommen profitieren künftig von höheren Förderquoten. Familien werden darüber hinaus besonders berücksichtigt: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche zu versteuernde Einkommen für die Berechnung des Einkommensbonus einmalig um 10.000 Euro reduziert.
Außerdem sinken die maximal förderfähigen Investitionskosten für die erste Wohneinheit zum Start der Reform von 30.000 Euro auf 28.000 Euro und werden in den kommenden Jahren schrittweise weiter reduziert. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird von bisher 20 auf 16 Prozent abgesenkt und nimmt ab Februar 2027 weiter stufenweise ab. Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt.
Ebenfalls ab Q1 2027 richtet sich die Förderung noch stärker auf den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizsystemen aus. Der Wechsel von einer Fernwärmeversorgung zu einer anderen Heizungstechnologie wird künftig nicht mehr gefördert. Auch beim Austausch bereits vorhandener erneuerbarer Heizungen gelten neue Regelungen: Wird eine vor dem 01.01.2008 installierte erneuerbare Heizung ersetzt, werden Fördersatz und die maximal förderfähigen Ausgaben jeweils um 50 Prozent reduziert. Für erneuerbare Heizungen, die ab dem 01.01.2008 installiert wurden, entfällt eine Förderung beim Austausch künftig vollständig.
Änderungen bei energetischen Sanierungen
Bei den Einzelmaßnahmen bleibt die Grundförderung von 15 Prozent bestehen. Neu eingeführt wird ab 2027 ein Bonus für besonders ineffiziente Gebäude (Worst Performing Buildings), um die energetische Sanierung dieser Gebäude gezielt zu fördern.
Auch der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird angepasst. Der bisherige Bonus wird künftig erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Darüber hinaus ändern sich die förderfähigen Kosten bei Mehrfamilienhäusern.
Änderungen bei der Effizienzhausförderung
Auch bei der Förderung von Effizienzhäusern gibt es Anpassungen. Die EE-Klasse wird künftig zum Standard, während der bisherige EE-Bonus entfällt. Gleichzeitig werden die Tilgungszuschüsse reduziert, die Förderhöchstbeträge angepasst und die Zinsvergünstigungen erweitert.
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie bereits einen Förderantrag gestellt oder eine Förderzusage erhalten haben, können Sie ganz beruhigt sein: Diese Anträge sind nicht von den neuen Regelungen betroffen. Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft und bewilligt. Auch bereits zugesagte Förderungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Wir halten Sie auf dem Laufenden
Die Reform bringt einige Änderungen mit sich, die je nach Vorhaben unterschiedlich relevant sein können. Da die endgültigen Richtlinien und Merkblätter teilweise noch veröffentlicht werden, können sich in den kommenden Wochen weitere Details ergeben.
Wir verfolgen die Entwicklungen rund um die BEG-Förderung kontinuierlich und informieren Sie selbstverständlich über alle wichtigen Änderungen, Fristen und Fördermöglichkeiten.
Wenn Sie einen Heizungstausch oder eine energetische Sanierung planen, beraten wir Sie gerne persönlich und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Förderung für Ihr Vorhaben optimal ist.