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Wichtige Informationen zu Energieausweisen gemäß dem neuen GEG 2024

Wichtig!
Im kommenden April ist es genau 10 Jahre her, dass die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung in Kraft getreten ist. Das bedeutet, dass alle damals erstellten Energieausweise in den kommenden Wochen ihre Gültigkeit verlieren.

Der Energieausweis gemäß GEG: Verpflichtend für Eigentümer, Vermieter und Makler
Der GEG Energieausweis ist ein wichtiges Instrument, um den potentiellen Energieverbrauch eines Gebäudes einem Kauf- oder Mietinteressenten zu veranschaulichen. Sowohl Eigentümer als auch Verkäufer und Makler müssen seit dem 01.05.2021 die Vorgaben des GEG einhalten, wenn sie einen Energieausweis erstellen. Dieser Ausweis informiert nicht nur über den Energiebedarf und die CO2-Emissionen, sondern gibt auch Hinweise auf mögliche Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis: Welcher ist der Richtige für Sie?
Beim Energieausweis gibt es zwei Varianten: Der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis zeigt lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch an und ist dadurch sehr durch individuelle Nutzungsverhalten oder Lebenssituationen geprägt, während der Bedarfsausweis auf umfangreichen Berechnungen basiert und objektiver ist. Letzterer eignet sich besonders, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, da er potenziellen Käufern einen detaillierten Einblick bietet.

GEG Energieausweis: Wichtige Fakten auf einen Blick

Gültigkeit:
Ein Energieausweis ist immer für 10 Jahre gültig, außer es gibt Änderungen an der Gebäudehülle oder Erweiterungen.

Bewertung:
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von A+ bis H. A+ steht für sehr energieeffizient,
H für ineffizient.

Neuerungen seit 2020:
Mit dem GEG 2020 wurden bereits einige Vorgaben verschärft, darunter die Angabe von
CO2-Emissionen.

Maklerpflicht:
Immobilienmakler müssen laut GEG den Energieausweis spätestens bei der
ersten Besichtigung vorlegen.

Ist ein Energieausweis Pflicht?
Ja, der Energieausweis ist für Wohngebäude (Neubau, Bestandsgebäude) und Nichtwohn-
gebäude verpflichtend. Es gibt nur wenige Ausnahmen im Falle von Einzeldenkmälern oder
besonders kleinen Gebäuden. Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Neubau und umfangreiche
energetische Sanierungen erfordern einen solchen Ausweis.

Gesetzliche Anforderungen erfüllen: Tipps für Eigentümer
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ist es wichtig, sich über die verschiedenen
Arten von Energieausweisen zu informieren, relevante Daten korrekt zusammenzutragen und einen Energieausweis bei einem entsprechenden Anlass erstellen zu lassen. Eine professionelle
Beratung durch einen qualifizierten Energieberater kann dabei unterstützen.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

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