Ab sofort sind neue Fördermöglichkeiten für Unternehmen für Heizungsanlagen verfügbar, die sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude gelten. Diese Förderungen bieten Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, ihre Heizungsanlagen zu modernisieren und gleichzeitig Kosten zu sparen.
In diesem Newsletter möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu den neuen Heizungsförderungen vorstellen und aufzeigen, wie Sie und Ihr Unternehmen davon profitieren können. Erfahren Sie mehr über die Förderbedingungen, die verschiedenen Förderprogramme und wie wir Sie bei der Antragstellung unterstützen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
- für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die Investitionsmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland durchführen
- für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Zuschusshöhe
- Als Grundförderung erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30% auf die förderfähigen Gesamtkosten.
- Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel erhalten Sie zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5% auf die förderfähigen Gesamtkosten.
- Für die Errichtung einer Biomasseanlage mit geringen Staubemissionen erhalten Sie zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro.
Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschussbetrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind und ob Sie zusätzlich den Effizienzbonus oder den Emissionsminderungszuschlag beantragen.
Als förderfähige Kosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für die zu fördernde Nettogrundfläche des Gebäudes berücksichtigt werden.