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Heizungsförderungen für Unternehmen

Ab sofort sind neue Fördermöglichkeiten für Unternehmen für Heizungsanlagen verfügbar, die sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude gelten. Diese Förderungen bieten Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, ihre Heizungsanlagen zu modernisieren und gleichzeitig Kosten zu sparen.

In diesem Newsletter möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu den neuen Heizungsförderungen vorstellen und aufzeigen, wie Sie und Ihr Unternehmen davon profitieren können. Erfahren Sie mehr über die Förderbedingungen, die verschiedenen Förderprogramme und wie wir Sie bei der Antragstellung unterstützen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die Investitions­maßnahmen in bestehenden Nichtwohn­gebäuden in Deutschland durchführen
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Zuschusshöhe

  • Als Grundförderung erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30% auf die förder­fähigen Gesamtkosten.
  • Für elektrisch angetriebene Wärme­pumpen mit effizienter Wärme­quelle oder natürlichem Kälte­mittel erhalten Sie zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5% auf die förder­fähigen Gesamtkosten.
  • Für die Errichtung einer Bio­masse­anlage mit geringen Staub­emissionen er­halten Sie zusätzlich einen Emissions­minderungs­zuschlag in Höhe von 2.500 Euro.

Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschuss­betrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind und ob Sie zusätzlich den Effizienz­bonus oder den Emissions­minderungs­zuschlag beantragen.

Als förderfähige Kosten kann maximal der Förder­höchst­betrag für die zu fördernde Netto­grundfläche des Gebäudes berücksichtigt werden.

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