Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfassend überarbeitet. Die Förderung bleibt grundsätzlich bestehen, wird jedoch ab 21. Juli 2026 mit neuen Förderbedingungen fortgeführt.
Für alle, die einen Heizungstausch oder eine energetische Sanierung planen, gibt es jetzt einige wichtige Termine und Änderungen zu beachten.
Übergangsphase vom 09.07. bis 20.07.2026
Um die neuen Förderbedingungen technisch umzusetzen, werden die Antragsportale von KfW und BAFA in diesem Zeitraum umgestellt.
Während der Umstellungsphase können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA/gBzA) sowie keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden.
Vertrauensschutz für bereits vorbereitete Projekte
Wenn Ihre Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihr Energieeffizienz-Experte oder Ihr Heizungsfachunternehmen bereits vor dem 09.07.2026 eine gültige BzA/gBzA oder TPB erstellt hat, können Förderanträge noch bis zum 20.07.2026 nach den bisherigen Förderbedingungen eingereicht werden.
- KfW: Antragstellung bis 20.07.2026, 20:00 Uhr
- BAFA: Antragstellung bis 20.07.2026, 23:59 Uhr
Bereits bewilligte oder bereits eingereichte Förderanträge bleiben selbstverständlich von den Änderungen unberührt und werden nach den bisherigen Förderbedingungen bearbeitet.
Was bleibt bestehen?
Auch nach der Reform bleibt die bekannte Förderstruktur erhalten:
- KfW ist weiterhin für die Heizungsförderung sowie die Förderung von Effizienzhäusern und Nichtwohngebäuden zuständig.
- BAFA bleibt Ansprechpartner für weitere Einzelmaßnahmen, beispielsweise an der Gebäudehülle.
- Der Ergänzungskredit bleibt ebenfalls bestehen.
Die wichtigsten Änderungen ab dem 21.07.2026
Heizungsförderung
Die Heizungsförderung wird stärker an der finanziellen Situation der Antragsteller ausgerichtet.
Neu sind unter anderem:
- Der Einkommensbonus wird künftig gestaffelt und kann – je nach Einkommen – bis zu 40 % betragen.
- Familien profitieren zusätzlich: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen für die Bonusberechnung rechnerisch um 10.000 € reduziert.
- Die maximal förderfähigen Investitionskosten beginnen bei 28.000 € und werden ab Februar 2027 alle sechs Monate schrittweise reduziert.
- Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird künftig schrittweise abgesenkt.
Änderungen bei weiteren Einzelmaßnahmen
Auch bei energetischen Sanierungsmaßnahmen werden Anpassungen vorgenommen.
Dazu gehören unter anderem:
- Einführung eines Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) für besonders ineffiziente Gebäude bei Maßnahmen an der Gebäudehülle.
- Anpassung der maximal förderfähigen Kosten bei Mehrfamilienhäusern.
- Der iSFP-Bonus wird künftig erst bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindestens 30.000 € gewährt.
Änderungen bei Effizienzhaus-Sanierungen
Auch bei der Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden gibt es Neuerungen:
- Der Bonus für serielles Sanieren wird erweitert.
- Der bisherige EE-Bonus entfällt, da die EE-Klasse künftig zum Standard wird.
- Die Tilgungszuschüsse werden angepasst und um 10 Prozent reduziert.
Unsere Empfehlung
Wenn Sie bereits eine energetische Sanierung oder einen Heizungstausch planen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen,
- welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben gelten,
- welche Fristen einzuhalten sind und
- wie Sie die für Ihr Projekt bestmögliche Förderung erhalten.
Selbstverständlich begleiten wir Sie auch weiterhin bei der Antragstellung und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die BEG-Förderung gerne zur Verfügung.