Seit dem 1. Juli 2026 unterstützt der Bund mit dem neuen Zuschussprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“ die Umnutzung von Gewerbeimmobilien und anderen bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und bestehende Gebäude sinnvoll weiterzuentwickeln.
Gefördert werden die Umbaukosten, die unmittelbar mit der Umnutzung zu Wohnzwecken verbunden sind. Voraussetzung ist, dass durch den Umbau mindestens eine Wohneinheit entsteht und das Gebäude anschließend den energetischen Standard Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE erreicht.
Die Kosten für eine energetische Sanierung sind nicht Bestandteil des Förderprogramms. Sie können jedoch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) separat beantragt werden, sofern die förderfähigen Kosten eindeutig voneinander abgegrenzt sind.
Für die Antragstellung ist außerdem eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten erforderlich.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW – Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (Programm 266)“.