Allgemein

Wichtige Änderungen in den Energieberatungsprogrammen seit dem 07.08.24

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat beschlossen, die Fördersätze für die Energieberatung von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Programme trotz veränderter haushaltspolitischer Rahmenbedingungen fortführen zu können und weiterhin allen interessierten Förderberechtigten eine geförderte Energieberatung zu ermöglichen.

Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung werden
ebenfalls um 50 Prozent gesenkt. Dies bedeutet konkret:

Für 1-2 Familienhäuser reduziert sich die Förderung von 1.300 Euro auf 650 Euro.
Bei Mehrfamilienhäusern sinkt die Förderung von 1.700 Euro auf 850 Euro.

Wichtig ist, dass durch diese Anpassungen die Programme weitergeführt
werden können und es keinen Förderstopp gibt. Das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nimmt weiterhin Anträge entgegen.
Die Anreize in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zuvor eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) durchzuführen, bleiben bestehen.

Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 5 Prozent sowie die höheren förderfähigen Ausgaben von maximal 60.000 Euro anstatt maximal 30.000 Euro bei Vorliegen eines geförderten iSFP bleiben voll erhalten.

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