Die Bundesregierung hat erst vor Kurzem beschlossen, die Bundesförderung für Energieberatung in Wohngebäuden (EBW), die aufgrund einer Haushaltssperre ausgesetzt war, wieder aufzunehmen. Allerdings steht bereits zwei Monate später ein weiteres Problem bevor:
Aufgrund verzögerter Mittelüberweisungen vom Bundeswirtschaftsministerium an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die zuständige Behörde eine Bewilligungspause angekündigt.
Wichtig ist jedoch zu betonen, dass die Fördertöpfe für Beratungen und Investitionen nicht leer sind, sondern es lediglich an der Freigabe der Gelder mangelt.
Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH, erklärt, dass das Bundesfinanzministerium die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgrund der angespannten Haushaltslage nur schrittweise zur Verfügung stellt.
Für den aktuellen Zuteilungszeitraum, der nicht näher definiert ist, sind die Gelder offenbar bereits aufgebraucht, was dazu führt, dass Energieberater und Hausbesitzer erneut in eine Warteschleife geraten.
Die Tatsache, dass derzeit keine Anträge im Beratungsförderungsprogramm genehmigt werden, hat für Betroffene weitreichende Auswirkungen:
Da die Bundesregierung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zur Voraussetzung gemacht hat, um hier bessere Konditionen zu erhalten, kommt es hier durch die Aussetzung der Zusagen für den iSFP zu deutlichen Verzögerungen in der Abwicklung der Förderprojekte.
Das bedeutet dies konkret für Sie alle Betroffene:
- Wenn ihr Termin zur Erstberatung im Zuge eines Sanierungsfahrplans nach
KW 3 2024 stattgefunden hat, liegt noch kein Zuwendungsbescheid für die Förderung Ihres iSFP vor. - Ohne den Zuwendungsbescheid kann der iSFP nicht fertiggestellt werden.
- Solange der iSFP noch nicht fertiggestellt ist, kann der zusätzliche Förderbonus von 5% für eine förderfähige Maßnahme, sowie die Erhöhung des Kostenkontingents von 60.000€, anstatt 30.000€ pro Wohneinheit bei einem Wohngebäude, nicht beantragt werden.
- Ohne den Förderantrag zu einer förderfähigen Maßnahme darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen werden. Beachten Sie, dass auch keine Anzahlung vor Maßnahmenbeginn geleistet werden darf.
Zum aktuellen Zeitpunkt wurde noch kein Datum genannt, zudem die Mittel wieder bereitgestellt werden. Es ist aber damit zu rechnen, dass es bis zur Genehmigung der bereits gestellten Anträge noch einige Wochen dauern wird.